Das neue TTDSG
Das neue TTDSG
Das neue TTDSG
Das neue TTDSG

Das neue TTDSG

Seitdem 01. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG).

Geschrieben von

Gitta Pasquale
Gitta Pasquale

Veröffentlicht am

01
.
01
.
2022

Lesedauer

ca.
5
Minuten

Das neue TTDSG

Ab dem 01. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Daraus ergeben sich unter anderem konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Cookie-Consent-Bannern für die Sie als Webseiten-Betreiber verantwortlich sind.

Eine wichtige neue Anpassung ist, dass die Farben des Akzeptieren- und Verweigern-Buttons gleich sein müssen, um den Nutzer im Einklang mit dem TTDSG bei seiner Entscheidung nicht zu manipulieren.

Neue Cookie-Regeln ab 01. Dezember

Bitte achten Sie als Praxisinhaber auf Ihre Pflicht, diese neuen Maßgaben umzusetzen, um sich vor Abmahnungen und Bußgeldern zu schützen. Auch wenn die Cookie-Regeln im TTDSG an sich nicht neu sind, ändert sich die Rechts- und Risikolage für Websitenbetreiber und Marketingverantwortliche doch erheblich.

Einwilligungspflicht gilt

Denn jetzt können sich die Behörden auf eine klare Einwilligungspflicht berufen, wenn sie Cookie-Banner prüfen, da die Einwilligungspflicht für nicht unbedingt erforderliche Cookies ausdrücklich ins deutsche Recht geschrieben wurde.

Abmahnungen möglich

Die Aufsichtsbehörden und die Verbraucherzentrale sowie Datenschutzaktivisten gehen gegen unzureichende Banner mit Abmahnungen vor. Außerdem sprechen sich Gerichte für die Abmahnbarkeit unzureichender Cookie-Opt-Ins aus. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Cookie-Banner rechtlich wirklich einwandfrei sind. Denn zumindest laut der Verbraucherzentrale, sind 99% aller Cookie-Banner rechtswidrig.

Herausforderung im Praxisalltag

Im Dschungel des Datenschutzes lauern viele Gefahren und es ist immer eine Herausforderung Ihren Praxisalltag an die geltenden Bestimmungen anzupassen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie als Verantwortlicher Ihre Aufgabe mit Sorgfalt und zeitnah nachkommen. Nur so vermeiden Sie  Auseinandersetzungen mit verschiedenen Gremien.

Ihre Patienten werden es Ihnen danken, wenn Sie weniger Zeit mit administrativen Aufgaben verbringen und stattdessen ihnen Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit widmen.

Details zum TTDSG finden sie unter: https://gesetz-ttdsg.de

Was zählt ePrivacy oder DSGVO?

Beachten Sie im Rahmen der Verwendung von Cookies diese zwei wichtigen Regelungsarten:

  • Die ePrivacy schützt Endgeräte vor fremden Zugriffen, unabhängig von der Art der dabei gespeicherten oder gelesenen Daten.
  • Der Datenschutz (DSGVO) schützt wiederum nur personenbezogene Daten. Unabhängig davon, ob sie sich in Endgeräten oder außerhalb von Endgeräten befinden.

Um die Verwirrung komplett zu machen: es streiten sich gerade die Juristen, welche Grundlage den Vorrang hat. Daher ist es ratsam, wenn Sie sich an die strengeren Vorgaben der ePrivacy orientieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Sie wünschen mehr Details zum Thema? Lassen Sie es uns wissen. Gern senden wir Ihnen weitere Informationen zu.

Machen Sie den Check:

  • Besteht die Notwendigkeit eines Opt-Ins? Oder werden nur erforderliche Cookies genutzt?
  • Wird das Kopplungsverbot berücksichtigt?
  • Ist eine Reichweitenmessung notwendig?
  • Gibt es eine Einwilligung für Marketingtools?
  • Kann der Nutzer aktiv und unbeeinflusst seine Wahl (zustimmen/ablehnen) treffen?
  • Ist die Ablehnung einfach und unkompliziert?
  • Ist die Daten-schutzerklärung aktuell?
  • Sind Links zum Impressum, der Daten-schutzerklärung und ggf. AGB’s verdeckt?
  • Sind Detailinformationen zur Identität des Dienstleisters, über Art und Funktionsweise der Datenverarbeitung leicht zugänglich?
  • Wird die Lebensdauer von Cookies benannt und der jeweilige Dienstleister kontaktiert?

Fazit

Als Praxisinhaber*in tragen Sie sehr viel Verantwortung gerade im Bereich Datenschutz. Nehmen Sie deshalb zeitnah Kontakt zu Ihrer Werbeagentur auf und  passen Sie ihre Website an die neue Rechtsgrundlage an. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch ihre Praxisprozesse auf Datenschutzkonformität.

Wenn der Datenschutz einen Grabstein hätte, würde darauf stehen: "Keine Sorge. Es war für dein eigenes Wohl." John Hawks - Gefunden auf: https://www.myzitate.de/datenschutz/
Blog

Weitere Blog Beiträge

von
Dr. Ilse Pogatschnigg

Fragen, die Leadership ins Unbekannte katapultieren

Ein massiv unterschätztes Führungsinstrument sind Fragen. Dass sie manchmal gemieden werden, hat seine Gründe.

Neu
von
Claudia Davidenko

Wie entstehen Konflikte - und bis wann sind sie gut zu klären?

Erst fängt es meist ganz simpel an. Es gibt ein Thema, eine Situation oder eine Aussage, was eine Wirkung auf den Gesprächspartner hat ...

Neu
von
Claudia Davidenko

Keine Zeit zu haben ist eine Ausrede! Welche ist es bei Ihnen?

„Keine Zeit“ - kann mehrere Ursachen haben und es macht Sinn, einmal genauer hinzuschauen. Sicherlich finden auch Sie sich wieder.

Neu
Weitere Beiträge
von
Claudia Davidenko

Heading

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare, eros dolor interdum nulla, ut commodo diam libero vitae erat. Aenean faucibus nibh et justo cursus id rutrum lorem imperdiet. Nunc ut sem vitae risus tristique posuere.

3
Früherer Eintrag

Hier wird ein neuer Beitrag des Blogs angezeigt, sofern es einen Neueren gibt.

Sie lesen aktuell den neusten Beitrag - einen Neuen wird es demnächst geben.
Zurück zum Blog
Älterer Eintrag

Hier wird ein älterer Beitrag des Blogs angezeigt, sofern es einen Älteren gibt.

Sie lesen aktuell den ältesten Beitrag in meinem Blog. Haben Sie auch schon die neuen Beiträge gesehen?
Zurück zum Blog